Die Finanzverwaltung orientiert sich am sogenannten Verkehrswert. Seine Ermittlung erfolgt mithilfe von:

  • Für die Bewertung von Wohnungen kommt oft das Vergleichswertverfahren zur Anwendung.
  • Im Falle von Vermietungsobjekten wird üblicherweise das Ertragswertverfahren genutzt.
  • Die Ermittlung des Werts von Häusern erfolgt meist über das Sachwertverfahren.

Die Festlegung des Wertes lässt sich unter Umständen durch ein eigens in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten anpassen.