Die Finanzverwaltung orientiert sich am sogenannten Verkehrswert. Seine Ermittlung erfolgt mithilfe von:
- Für die Bewertung von Wohnungen kommt oft das Vergleichswertverfahren zur Anwendung.
- Im Falle von Vermietungsobjekten wird üblicherweise das Ertragswertverfahren genutzt.
- Die Ermittlung des Werts von Häusern erfolgt meist über das Sachwertverfahren.
Die Festlegung des Wertes lässt sich unter Umständen durch ein eigens in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten anpassen.
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