Prinzipiell ist jede Art von Erbschaft anzuzeigen, ungeachtet dessen, ob es sich um:

  • Eine unbewegliche Sache (Immobilie).
  • Flüssige Mittel oder Bankguthaben.
  • Anteile an Unternehmen oder festverzinsliche Papiere.
  • Verbindlichkeiten (welche ebenfalls berücksichtigt werden müssen!).

Selbst wenn der Nachlasswert unterhalb der Freibeträge angesiedelt ist, besteht in den meisten Fällen eine Meldepflicht.