Das Nachlassgericht tritt in Aktion, sobald ein Sterbefall gemeldet wurde und entweder ein letzter Wille (Testament) oder die gesetzliche Erbfolge feststeht. Üblicherweise werden folgende Parteien in Kenntnis gesetzt:
- Die rechtmäßigen Erben.
- Gegebenenfalls ein eingeschalteter Notar.
- In manchen Fällen ebenso das Finanzamt (insbesondere bei notariell beglaubigten Testamenten).
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