Die Abgabe ist abhängig von Wert und familiärer Beziehung:

  • Kinder: 400.000 € Freibetrag.
  • Ehegatten: 500.000 € Freibetrag.
  • Geschwister/andere: wesentlich geringere Freigrenzen.

Lediglich die Summe jenseits des Freibetrags wird besteuert – mit Steuersätzen von ca. 7 % bis 30 %.