Prinzipiell ist jede Art von Erbschaft anzuzeigen, ungeachtet dessen, ob es sich um:
- Eine unbewegliche Sache (Immobilie).
- Flüssige Mittel oder Bankguthaben.
- Anteile an Unternehmen oder festverzinsliche Papiere.
- Verbindlichkeiten (welche ebenfalls berücksichtigt werden müssen!).
Selbst wenn der Nachlasswert unterhalb der Freibeträge angesiedelt ist, besteht in den meisten Fällen eine Meldepflicht.
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