Das Nachlassgericht tritt in Aktion, sobald ein Sterbefall gemeldet wurde und entweder ein letzter Wille (Testament) oder die gesetzliche Erbfolge feststeht. Üblicherweise werden folgende Parteien in Kenntnis gesetzt:

  • Die rechtmäßigen Erben.
  • Gegebenenfalls ein eingeschalteter Notar.
  • In manchen Fällen ebenso das Finanzamt (insbesondere bei notariell beglaubigten Testamenten).