In Deutschland ist es rechtlich vorgeschrieben, dass bei jedem Immobilienverkauf ein Notar zur Unterzeichnung des Kaufvertrages beigezogen werden muss. Bis dahin ist es allerdings noch ein weiter Weg. Für den Laien ist dies besonders schwierig, da viele Fehler gemacht werden können. Einer der praktischen Gründe dafür ist, dass Sie die erforderliche juristische Fachsprache möglicherweise nicht korrekt verwenden. Die Beschaffung der notwendigen Unterlagen, wie Grundrisse und Baubeschreibungen oder Grundbucheinträge, kostet viel Zeit und Energie. Sparen Sie sie mit unserem Servicepaket.