Die Eigentumsübertragung erfolgt in Deutschland nicht direkt mit der Unterschrift beim Notar. Zunächst wird der Kaufvertrag notariell beurkundet. Danach sorgt der Notar dafür, dass eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wird. Diese schützt den Käufer, bis er endgültig als neuer Eigentümer eingetragen wird.

Anschließend prüft der Notar, ob alle Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung erfüllt sind. Dazu können Genehmigungen, Löschung alter Grundschulden oder die Zustimmung von Behörden gehören. Erst wenn alles geklärt ist, erhält der Käufer die Zahlungsaufforderung.

Nach vollständiger Kaufpreiszahlung wird die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlasst. Erst dann wird der Käufer offiziell Eigentümer. Die Schlüsselübergabe erfolgt meist nach Zahlung des Kaufpreises, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.