Wer die Maklerkosten trägt, hängt von der jeweiligen Vereinbarung und der Art des Verkaufs ab. In vielen Fällen teilen sich beide Eigentümer die Kosten anteilig, insbesondere wenn beide gemeinsam den Verkauf der Immobilie beauftragen.

Bei einem klassischen Immobilienverkauf gelten außerdem die gesetzlichen Regelungen zur Maklerprovision. Wie die Provision konkret aufgeteilt wird, sollte frühzeitig transparent besprochen und schriftlich festgehalten werden, damit später keine Missverständnisse entstehen.

Gerade bei Scheidungsimmobilien ist es sinnvoll, bereits zu Beginn klare Vereinbarungen über Kosten, Zuständigkeiten und organisatorische Abläufe zu treffen. Dadurch lassen sich spätere Diskussionen häufig vermeiden.

Ein seriöser Immobilienmakler wird die Kostenstruktur offen erläutern und nachvollziehbar erklären, welche Leistungen im Rahmen der Vermarktung übernommen werden.