Einen Energieausweis dürfen nur Personen ausstellen, die die gesetzlichen Qualifikationsanforderungen erfüllen. Dazu gehören beispielsweise Energieberater, Architekten, Ingenieure, bestimmte Handwerksmeister und qualifizierte Sachverständige. Wichtig ist, dass der Anbieter Erfahrung mit der energetischen Bewertung von Wohngebäuden hat und den Ausweis nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erstellt. Eigentümer sollten bei der Auswahl nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf Qualifikation, Seriosität und transparente Leistungen. Gerade bei einem Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Begehung ist fachliche Erfahrung entscheidend.
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