Sollten keine ausreichenden liquiden Mittel zur Begleichung der auf die Immobilie entfallenden Steuer vorhanden sein, kann beim zuständigen Finanzamt eine Stundung (meist gegen Zinsen) oder eine Zahlung in Raten beantragt werden. Eskaliert die Situation derart, dass keine Einigung erreicht wird oder die Erbengemeinschaft uneins ist, kann schlimmstenfalls eine Zwangsveräußerung in Form einer Teilungsversteigerung die Folge sein. Um die Steuerlast zu minimieren, raten wir dringend dazu, den exakten Wert der Immobilie umgehend fachmännisch ermitteln zu lassen.