Zu den gängigsten Fehlern zählen:
- Nichtbeachtung von Meldefristen gegenüber der Finanzbehörde
- Unterlassung der notwendigen Grundbuchanpassung
- Fehlannahmen bezüglich des tatsächlichen Immobilienwertes
- Übereilter Verkauf ohne vorherige steuerliche Abklärung
- Mangelnde Einigung innerhalb der Erbengemeinschaft
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