Wohnrecht und Nießbrauch gehören zu den wichtigsten Besonderheiten bei geerbten Immobilien. Beide Rechte werden im Grundbuch eingetragen und beeinflussen den Marktwert erheblich.
Während ein Wohnrecht lediglich die Nutzung erlaubt, umfasst Nießbrauch zusätzlich das wirtschaftliche Nutzungsrecht – beispielsweise durch Vermietung.
Je nach Alter der berechtigten Person und Umfang der Rechte kann sich der Immobilienwert deutlich reduzieren. Deshalb sollten solche Eintragungen frühzeitig professionell geprüft werden.
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