Ja. In Deutschland muss jeder Immobilienverkauf notariell beurkundet werden. Der Notar erstellt den Kaufvertrag, überprüft die rechtlichen Voraussetzungen und sorgt für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Gerade bei Erbimmobilien ist der Notar besonders wichtig, da zunächst geklärt werden muss, wer rechtlich verfügungsberechtigt ist. Häufig wird hierfür ein Erbschein benötigt.

Der Immobilienmakler begleitet Eigentümer in der Regel bis zum Notartermin und unterstützt bei der Abstimmung aller Unterlagen.