Auch ein kompakteres Verkaufsvolumen verlangt eine Kosten-Nutzen-Prüfung. Bei 180.000 € bedeutet das: Der Richtwert von 3,57 % entspricht 6.426 €. Ein belastbares Urteil berücksichtigt Kosten und Nutzen gemeinsam. Zeitgewinn, Marktkenntnis und Transaktionssicherheit stehen der Vergütung gegenüber; maßgeblich bleibt die tatsächliche Abrede.