Ja, beim Hausverkauf in Bergisch Gladbach ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Eigentümer müssen den Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen können. Außerdem müssen bestimmte Pflichtangaben aus dem Energieausweis bereits in Immobilienanzeigen genannt werden, sofern ein gültiger Ausweis vorhanden ist. Dazu zählen unter anderem der Energiekennwert, die Energieeffizienzklasse, der Energieträger und das Baujahr des Gebäudes. Wird kein Energieausweis vorgelegt oder werden Pflichtangaben bewusst weggelassen, können Bußgelder drohen. Für Verkäufer ist es daher empfehlenswert, den Energieausweis frühzeitig vor Vermarktungsbeginn erstellen zu lassen.