Zum Kaufpreis können Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie eine vertraglich geschuldete Maklerprovision kommen. § 1 GrEStG beschreibt steuerbare Erwerbsvorgänge; die konkrete Steuerhöhe und weitere Kosten sind gesondert zu prüfen. Eine pauschale Gesamtsumme passt nicht zu jedem Vertrag.
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