Zu den gängigsten Fehlern zählen:

  • Nichtbeachtung von Meldefristen gegenüber der Finanzbehörde
  • Unterlassung der notwendigen Grundbuchanpassung
  • Fehlannahmen bezüglich des tatsächlichen Immobilienwertes
  • Übereilter Verkauf ohne vorherige steuerliche Abklärung
  • Mangelnde Einigung innerhalb der Erbengemeinschaft