Im Prinzip fällt auf jede ererbte Immobilie Erbschaftsteuer an. Ob jedoch tatsächlich eine Steuerlast entsteht, wird bestimmt durch:
- Dem Grad der Verwandtschaft zum Erblasser.
- Die Höhe der geltenden Freibeträge.
- Den aktuellen Marktwert des Immobilienobjekts.
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