Grundsätzlich dürfen Verkäufer bewegliche Gegenstände mitnehmen. Dazu gehören Möbel, Dekoration, freistehende Elektrogeräte, Lampen oder persönliche Gegenstände. Fest verbaute Bestandteile der Immobilie bleiben dagegen normalerweise im Haus. Dazu zählen Heizungsanlage, fest installierte Sanitäranlagen, Fenster, Türen oder Bodenbeläge.
Bei Einbauküchen, Markisen, Gartenhäusern, Wallboxen oder hochwertigen Einbauschränken sollte genau geregelt werden, ob diese im Kaufpreis enthalten sind oder separat verkauft werden. Unklare Absprachen führen häufig zu Streit.
Deshalb ist es sinnvoll, alle mitverkauften Gegenstände im Kaufvertrag oder in einer Anlage genau aufzuführen. So wissen Käufer und Verkäufer, was zur Immobilie gehört und was nicht.
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