Das Geld erhält der Verkäufer nicht direkt beim Notartermin. Nach der Beurkundung müssen zunächst mehrere Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die Klärung möglicher Grundbuchbelastungen und gegebenenfalls behördliche Genehmigungen.
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, verschickt der Notar die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung. Erst dann muss der Käufer zahlen. In der Praxis dauert es häufig zwei bis acht Wochen nach dem Notartermin, bis der Kaufpreis beim Verkäufer eingeht.
Die Schlüsselübergabe sollte grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang erfolgen. So vermeiden Verkäufer finanzielle Risiken.
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